Versicherung für Oldtimer
Wer historisches Kulturgut bewahrt, sollte dafür in einer geeigneten Art und Weise belohnt werden. In der Vergangenheit war es jedoch so, dass die Besitzer von Oldtimern in der Regel tief in die Tasche greifen mussten, um ihre Fahrzeuge angemessen zu versichern. Diese Zeiten sind zum Glück jedoch vorbei. Heute bieten fast alle Versicherungsgesellschaften spezielle Tarife für Oldtimer an, mit denen sich solche Fahrzeuge, die zumeist sehr wenig bewegt und ausschließlich zu Hobbyzwecken genutzt werden, günstig versichern lassen.
Wann ist ein Fahrzeug ein Oldtimer?
Doch zunächst wollen wir einmal klären, wann ein Fahrzeug laut Gesetz überhaupt als Oldtimer gilt. In diesem Fall ist die Antwort ganz einfach: Ein Oldtimer muss mindestens 30 Jahre alt sein. Für die roten 07-Kennzeichen gab es bis vor einiger Zeit noch eine abweichende Sonderregelung, nach der ein Fahrzeug lediglich 20 Jahre alt sein musste, um mit der so genannten Sondernummer bewegt werden zu dürfen. Diesbezüglich wurden die Bestimmungen allerdings inzwischen geändert, so dass auch zur Inanspruchnahme eines 07-Kennzeichens das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein muss.
Weitere Voraussetzungen für Einstufung als Oldtimer
Dass das betreffende Fahrzeug rein rechtlich gesehen ein Oldtimer ist, ist jedoch nur eine von mehreren Voraussetzungen, die es zur Inanspruchnahme einer speziellen Oldtimerversicherung erfüllen muss. Die meisten Versicherer fordern weiterhin, dass sich das Fahrzeug in einem guten, alltagstauglichen Zustand befinden muss. Alte Schrottkarren, bei denen der Besitzer lediglich Geld für die Versicherung sparen möchte, kommen so kaum in den Genuss einer günstigen Oldtimerversicherung.
Einige Versicherungsgesellschaften koppeln das Angebot einer speziellen Oldtimerversicherung auch mit der Zuteilung des so genannten H-Kennzeichens. Ein solches Kennzeichen, das nach der Zahlenkombination einen großes "H" beinhaltet, wird ebenfalls nur für Fahrzeuge ausgegeben, die ein Mindestalter von 30 Jahren aufweisen und sich in einem mindestens befriedigenden Zustand befinden. Das "H" steht übrigens für "historisch".
Versicherungen für Oldtimer sind individuell
Die Versicherungsbedingungen für einen Oldtimer können meist sehr individuell ausgestaltet werden. Wie hoch letztendlich die Beiträge ausfallen, hängt in erster Linie vom Fahrzeugwert ab. Dabei ist es notwendig, das Fahrzeug von einem anerkannten Sachverständigen begutachten und in seinem Wert schätzen zu lassen. Erst mit diesem Gutachten, welches dann dem Versicherer vorgelegt werden muss, können die korrekten Beiträge für die Oldtimerversicherung ermittelt werden.
Spezielle Anforderungen an Oldtimerversicherungen
Manche Gesellschaften koppeln das Angebot einer Oldtimerversicherung außerdem mit ganz speziellen Anforderungen. So kann zum Beispiel verlangt werden, dass das Mindestalter des Fahrers des Oldtimers 20 oder 25 Jahre betragen muss. Weiterhin kann es notwendig sein, eine abgeschlossene Garage für die Unterstellung des Fahrzeugs bei der Versicherung nachzuweisen. Erst wenn diese Auflagen erfüllt sind, kann sich der Kunde über eine besonders günstige Oldtimerversicherung freuen.
Liebhabertarife für junge Oldtimer
Hierbei ist anzumerken, dass einige Versicherungsgesellschaften inzwischen auch für Fahrzeuge mit einem Alter von unter 30 Jahren spezielle Liebhabertarife anbieten. Dazu muss es sich dann aber um einen besonders wertvolles, seltenes oder ausgefallenes Fahrzeug handeln. Ein herkömmlicher VW Golf lässt sich damit wohl kaum als Liebhaberfahrzeug versichern.
Die günstigste Kfz-Versicherungen finden
Bei der Auswahl einer möglichst günstigen Kfz-Versicherung hilft Ihnen unser nachfolgender Tarifrechner, welcher von der TARIFCHECK24 AG zur Verfügung gestellt wird, über welche auch die Versicherungsvermittlung erfolgt):
