Verkehrsrechtsschutz
In kaum einem anderen Bereich des täglichen Lebens kommt es so schnell zu gerichtlichen Streitigkeiten, wie im Straßenverkehr. Schon bei kleinsten Unfällen beziehungsweise Kratzern am eigenen Auto kochen die Gemüter hoch und nicht selten landen selbst harmlose Auseinandersetzungen letztendlich doch vor Gericht. Wohl dem, der eine spezielle Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.
Normale Rechtsschutz übernimmt keinen Verkehrsrechtsschutz
Der Hintergrund: Eine gewöhnliche Rechtschutzversicherung ist in der Regel nicht für einen Verkehrsrechtsschutz zuständig. Weil die Gefahren im Straßenverkehr und damit das Risiko für den Versicherer im Vergleich zu allen anderen Bereichen des täglichen Lebens im Straßenverkehr ungleich höher liegen, muss zur diesbezüglichen Absicherung eine spezielle Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Andernfalls könnte ein Gerichtsprozess für den Autofahrer teuer werden; er muss sowohl die Kosten für den Unfall selbst als auch die Kosten für seinen Anwalt aus eigener Tasche bezahlen.
Lediglich dann, wenn das Gericht die Schuld des anderen Verkehrsteilnehmers als erwiesen ansieht, erhält der Autofahrer seine Kosten durch den Streitgegner beziehungsweise seine Rechtschutzversicherung ersetzt. Sich auf diesen Umstand zu verlassen wäre jedoch sehr leichtsinnig. Schließlich ist es durchaus möglich, auch selbst einmal im Unrecht zu sein, so dass sich letztendlich gerichtlich herausstellt, dass der andere Verkehrsteilnehmer die vermeintliche Schuld doch nicht selbst trägt.
Verkehrsrechtsschutz greift verschuldensunabhängig
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung gibt also Sicherheit rundum – egal, ob der Versicherte selbst der Schuldige ist, oder sein Prozessgegner. Grundsätzlich übernimmt diese Versicherung sämtliche Prozess- und Anwaltskosten, welche im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen entstehen. Doch das ist noch lange nicht alles. Auch die Kosten, die durch das Hinzuziehen von Sachverständigen und Zeugen verursacht werden, übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Das Gleiche gilt für Beratungskosten, die durch Anwälte oder Gutachter entstehen. Die Versicherung zahlt also auch dann Leistungen aus, wenn der Fall letztendlich gar nicht vor Gericht geht, sondern der Betroffene lediglich eine fachkundige Beratung benötigt.
Verkehrsrechtsschutz einzeln oder als Kombipolice
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann entweder eigenständig oder als Zusatzoption zu einer normalen Rechtschutzversicherung abgeschlossen werden. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass die als Zusatzoption abgeschlossenen Verkehrsrechtsschutzversicherungen oftmals nicht den gleichen Leistungsumfang bieten, wie eine eigenständige Versicherung. Wer also außerhalb des Straßenverkehrs auf eine normale Rechtschutzversicherung verzichten kann beziehungsweise bereits eine solche besitzt, die keinen optionalen Verkehrsrechtsschutz anbietet, der sollte eine spezielle Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen.
Trennung zwischen privaten und beruflichen Fahrten wichtig
Beachten Sie jedoch, dass hinsichtlich des Verkehrsrechtsschutzes strikt zwischen privaten und beruflichen Fahrten unterschieden wird. Der gewöhnliche Verkehrsrechtsschutz bezieht sich in der Regel ausschließlich auf den privaten Bereich, berufliche Fahrten sind hierbei nicht versichert. Für diesen Zweck muss eine spezielle gewerbliche Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Für Selbstständige und Freiberufler gibt es auch Kombinationen aus gewerblicher und privater Rechtschutzversicherung auf dem Markt, deren Kosten jedoch in der Regel recht hoch liegen.
Verkehrsrechtsschutz-Vergleich
Einen kostenlosen und unabhängigen Vergleich zu Verkehrsrechtsschutzversicherungen können Sie über unseren nachfolgenden Rechner durchführen, welcher von der Finanzen.de AG zur Verfügung gestellt wird, über welche auch die Versicherungsvermittlung erfolgt:
