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Selbstbeteiligung

http://www.finanzen.de/autoversicherung.htmlSchließt man eine Kfz-Versicherung ab, so hat man immer die Möglichkeit zu wählen, ob der Vertrag eine Selbstbeteiligung enthalten soll oder nicht.
Der Versicherte kann entscheiden, ob er bei Eintritt eines Schadenfalls einen prozentualen oder pauschal festgelegten Betrag selbst begleicht oder nicht.

Wie hoch sollte der Selbstbehalt sein?

In welcher Höhe der Selbstbehalt gezahlt werden soll, wird zuvor vertraglich in der Versicherungspolice festgehalten. Die Entscheidung obliegt dem Versicherungsnehmer, ob er sich z. B. mit 150 Euro oder 1.000 Euro beteiligen möchte oder gar nicht. Hat der Versicherte einen hohen Selbstbehalt angegeben, beispielsweise 1.000 Euro, sollte er darauf achten, dass sich dies im Versicherungsbeitrag widerspiegelt.

Der Beitrag wird dadurch wesentlich günstiger werden, denn der Versicherte im Schadensfall selbst 1.000 Euro zu leisten hat. Diese muss die Versicherung nicht tragen. Nur wenn der Schaden darüber hinaus geht, leistet schließlich die Kfz-Versicherung.

Gerade bei kleineren Unfällen übersteigt der Schadensanspruch häufig den Betrag von 1.000 Euro nicht. Von daher spart die Versicherung im Gegensatz zu Versicherungsnehmern, die keine Selbstbeteiligung oder nur eine geringe angeben, viel Geld.

Eine wohl überlegte Entscheidung

Im Endeffekt muss sich jeder Autohalter selbst überlegen, ob er sich mit einer Selbstbeteiligung belasten möchte oder nicht. Eine Beratung durch einen Versicherungsvertreter des Vertrauens kann bei dieser Entscheidung helfen. Natürlich kann sich jeder auch umfangreiche Informationen aus dem Internet ziehen.

Wenn der Versicherte ohnehin flüssige Ersparnisse in Höhe des Selbstbehalts hat, kann sich die Vereinbarung des Selbstbehalts lohnen. Schwierig wird es dagegen, wenn der Versicherte im Schadensfall in finanzielle Bedrängnis kommt, weil er die Selbstbeteiligung erst auftreiben muss.

Die günstigste Kfz-Versicherungen finden

Bei der Auswahl einer möglichst günstigen Kfz-Versicherung hilft Ihnen unser nachfolgender Tarifrechner, welcher von der TARIFCHECK24 AG zur Verfügung gestellt wird, über welche auch die Versicherungsvermittlung erfolgt):