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Kfz-Versicherung wechseln

http://www.finanzen.de/autoversicherung.htmlKfz-Versicherung fristgerecht kündigen

In der Regel besteht ein Vertrag zur Kfz-Versicherung immer bis zum Ablauf eines Kalenderjahres. Das heißt, er endet am 31. Dezember und kann bei fast allen Versicherern mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Dies ist der Grund, warum die Kfz-Versicherer im Herbst jeden Jahres vermehrt Werbung schalten und um neue Kunden buhlen.

Für den Kunden bedeutet das: Er muss seine Versicherung bis zum 30. November kündigen, um im neuen Jahr einen neuen Versicherer in Anspruch nehmen zu können. Unabhängig davon besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, wenn zum Beispiel der Versicherer seine Beiträge erhöht hat. Auch wenn sich Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen ändern, besteht ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von einem Monat, nachdem die Mitteilung des Versicherers beim Kunden eingegangen ist.

Wechsel jederzeit bei neuem Fahrzeug oder Fahrzeugwechsel

Weiterhin besteht das Recht zur Kündigung der Kfz-Versicherung sogar ohne Kündigungsfrist im Falle eines Fahrzeugwechsels oder bei der Zulassung eines neuen Fahrzeuges. In diesem Fall endet automatisch die Versicherung beim alten Versicherer. Der Kunde kann entweder direkt dort eine neue Versicherung abschließen, oder sich eine andere Gesellschaft suchen. Ein genauer Vergleich der gebotenen Leistungen sowie der Beitragshöhen vor Abschluss einer neuen Versicherung ist hierbei auf jeden Fall ratsam.

Kfz-Versicherung nach Schadensfall wechseln

Wie verhält es sich mit der Kündigung der Versicherung im Falle eines Schadens?

Grundsätzlich steht dem Kunden nach Eintritt eines Schadens ein einmonatiges Kündigungsrecht zu, wobei die genannte Frist nach Bearbeitungsschluss des Schadens beginnt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der entstandene Schaden durch die Versicherung anerkannt oder abgelehnt wurde. Kündigen können Sie also in jedem Fall.

Bestehende Kfz-Versicherung kündigen

Doch bleiben wir beim ersten Fall, der freiwilligen Kündigung. Wann sollte man seine Kfz-Versicherung kündigen?

Die meisten Versicherten kündigen ihren Vertrag, wenn sie einen anderen Versicherer finden, der die gleichen Leistungen günstiger anbieten kann. Dazu muss man wissen: Das Beitragsgefüge ändert sich bei den einzelnen Versicherungen in der Regel jedes Jahr, so dass ein ausführlicher Vergleich der verschiedenen Anbieter ebenfalls jedes Jahr – am besten im Herbst – stattfinden sollte. Es gibt durchaus Menschen, die jedes Jahr ihren Kfz-Versicherer wechseln und dabei gutes Geld sparen. Den Aufwand, seinen bestehenden Vertrag zu kündigen und einen neuen Vertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abzuschließen, muss man dafür freilich in Kauf nehmen.

Kfz-Versicherungsvergleich vor Wechsel durchführen

In Zeiten des Internets ist ein Vergleich der verschiedenen Versicherungsanbieter aber kein Problem mehr. Wir haben Ihnen auf dieser Webseite einen komfortablen Vergleichsrechner zur Verfügung gestellt, mit dem Sie schnell und einfach unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Wünsche den günstigsten Versicherer finden können.

Darüber hinaus bieten viele Versicherungsgesellschaften heute einen sehr komfortablen Service für Neukunden an. Sie kümmern sich beispielsweise beim Neuabschluss eines Vertrages um die gesamten Formalitäten zur Kündigung der bestehenden Versicherung beim alten Versicherer.

Durch die neue, elektronische Versicherungsbestätigung muss außerdem kein Kunde heute mehr Angst davor haben, tagelang auf seine neue Deckungskarte warten zu müssen und somit sein Fahrzeug für einige Zeit nicht nutzen zu können. Die Bestätigungsnummer wird heute in der Regel in wenigen Stunden per E-Mail zugesandt, so dass auch beim Wechsel eines Fahrzeugs und dem damit verbundenen Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung alles schnell und einfach über die Bühne geht.

Die günstigste Kfz-Versicherungen finden

Bei der Auswahl einer möglichst günstigen Kfz-Versicherung hilft Ihnen unser nachfolgender Tarifrechner, welcher von der TARIFCHECK24 AG zur Verfügung gestellt wird, über welche auch die Versicherungsvermittlung erfolgt):