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Kfz-Versicherung kündigen

http://www.finanzen.de/autoversicherung.htmlDie Kündigung der Kfz-Versicherung ist zum einen zum Ablauf des Versicherungsjahres und zum anderen in Form einer außerordentlichen Kündigung nach einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadenereignis möglich.

Ordentliche Kündigung zum Jahresende

Die ordentliche Kündigung muss der Versicherung einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres, also bis spätestens 30.11., vorliegen. Dazu genügt ein formloser Brief mit einem Wortlaut wie z.B. "Hiermit kündige ich meine Kfz-Versicherung mit der Versicherungsnummer … fristgerecht zum 30.11. dieses Jahres. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Kündigungsschreibens. Von telefonischen Rückfragen bitte ich abzusehen." Natürlich darf man das aktuelle Datum und die Unterschrift nicht vergessen. Am besten verschickt man die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, um im Streitfall beweisen zu können, dass sie fristgerecht abgeschickt wurde. Wird nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Außerordentliche Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, den Vertrag außerordentlich, d.h. vor Ablauf des Versicherungsjahres, zu kündigen. Diese Voraussetzungen sind eine Beitragserhöhung oder der Eintritt eines Schadenereignisses.

Eine Beitragserhöhung kommt relativ häufig vor, da die Versicherer in regelmäßigen Abständen eine Beitragsanpassung anhand ihrer Schadenstatistik vornehmen. Hat man also den Termin für die ordentliche Kündigung verpasst, ergibt sich bei einer nach dem 30.11. erfolgten Mitteilung über eine Beitragsanpassung die Gelegenheit, den Vertrag doch noch kurzfristig zu beenden und zu einer günstigeren Versicherung zu wechseln.

Die Möglichkeit, auch nach einem Schadenereignis kündigen zu können, sollte ebenfalls nicht ungenutzt gelassen werden, da die Höherstufung oft mit einer enormen Beitragserhöhung verbunden ist.

Bei einer außerordentlichen Kündigung ist es wichtig, dass man in seinem Kündigungsschreiben angibt, dass es sich um eine außerordentliche und nicht etwa um eine ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres handelt.

Dies kann man z.B. so formulieren: "Hiermit kündige ich fristgerecht meine Kfz-Versicherung aufgrund der von Ihnen angekündigten Beitragserhöhung / aufgrund des Kfz-Schadens vom …" Auch bei der außerordentlichen Kündigung beträgt die Frist einen Monat. Sie beginnt nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung bzw. nach Annahme oder Ablehnung der Schadensabwicklung.

Automatischer Ablauf der Versicherung bei Fahrzeugwechsel

Am einfachsten ist der Versicherungswechsel bei einem Fahrzeugwechsel. Wird das alte Fahrzeug verkauft oder verschrottet, ist keine Kündigung notwendig. In solchen Fällen erlischt die Versicherung automatisch mit Ablauf des Tages, an dem das Fahrzeug abgemeldet bzw. auf einen anderen Halter umgemeldet wurde. Das neue Fahrzeug kann dann gleich bei einer anderen Kfz-Versicherung versichert werden.

Kfz-Versicherungsvergleich vor Wechsel durchführen

Bis zu 60 Prozent der Versicherungsprämie lassen sich durch die Kündigung der alten und den Abschluß einer neuen, günstigeren Kfz-Versicherung einsparen.

Die günstigste Kfz-Versicherungen finden

Bei der Auswahl einer möglichst günstigen Kfz-Versicherung hilft Ihnen unser nachfolgender Tarifrechner, welcher von der TARIFCHECK24 AG zur Verfügung gestellt wird, über welche auch die Versicherungsvermittlung erfolgt):