Haftpflichtversicherung
Die wichtigste Versicherungsform für jedes Kraftfahrzeug, das am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland teilnimmt, ist die Haftpflichtversicherung. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, ohne sie darf keinen Fahrzeug im Verkehr bewegt werden.
Kfz-Haftpflichtversicherung stellt vorgeschriebene Grundabsicherung dar
Zunächst muss festgestellt werden, dass es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung um eine Versicherungsform handelt, die ausschließlich zur Regulierung von Schäden dritter Personen vorgesehen ist, die durch den Betrieb des Kraftfahrzeugs des Versicherten entstanden sind. Das bedeutet konkret: Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird immer nur den Schaden am Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers regulieren, nicht jedoch einen parallel dazu entstandenen Schaden am Fahrzeug des Versicherten selbst. Damit beinhaltet die Kfz-Haftpflichtversicherung lediglich die absolute Grundabsicherung, welche zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr hierzulande vorgeschrieben ist.
Beispiel für einen Versicherungsfall bei der Kfz-Haftpflicht
Das Ganze lässt sich am besten an einem Beispiel verdeutlichen: Der Versicherte fährt mit seinem Fahrzeug auf eine Kreuzung zu und übersieht, dass sein Vordermann aufgrund einer roten Ampel stark abbremst. In der Folge kann er nicht mehr rechtzeitig bremsen und fährt auf den Vordermann auf. In diesem Fall entsteht ein typischer Haftpflichtschaden. Das bedeutet: Der Hintermann, welcher auf den anderen Verkehrsteilnehmer auffuhr, trägt die Schuld und muss sich nun um die Regulierung des von ihm verursachten Schadens kümmern. Da er für sein Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, wird diese für ihn einspringen und die Regulierung des Schadens übernehmen.
Deckungssumme bei Kfz-Haftpflichtversicherungen
Ein wichtiger Fakt bei jeder Kfz-Haftpflichtversicherung ist die so genannte Deckungssumme. Dieser Betrag stellte die Summe dar, welche die Versicherung maximal zur Regulierung eines Schadens auszahlt. Beim Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland müssen Sie sich um diese Deckungssumme in der Regel keine Sorgen machen, sie ist stets ausreichend bemessen.
Kommen wir noch einmal zu dem oben beschriebenen Beispiel zurück: Hätte der Fahrer beziehungsweise Halter des Fahrzeugs in diesem Fall lediglich die gesetzlich geforderte Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so würde er auf seinem eigenen Schaden sitzen bleiben. Dies gilt im übrigen auch, wenn er zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat. Lediglich mit einer Vollkaskoversicherung im Rücken wird die Versicherungsgesellschaft auch für den Schaden an seinem eigenen Fahrzeug aufkommen. In diesem Fall müsste er jedoch damit rechnen, in den Beiträgen für die Versicherung entsprechend hochgestuft zu werden. Bei kleineren Schäden kann es daher günstiger sein, diese aus eigener Tasche zu bezahlen. Mehr dazu an späterer Stelle.
Haftpflichtversicherung ist Pflicht für Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr
Wir haben gelernt, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung für jeden Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug zwingend notwendig ist. Doch für welche Fahrzeuge reicht dieser Basisschutz bereits aus? Grundsätzlich empfiehlt es sich lediglich für Besitzer älterer und im Wert recht geringer Autos, ausschließlich den Basisschutz für die Kfz-Versicherung zu wählen. Bei hochwertigen Fahrzeugen sollte zumindest zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden, damit Risikofaktoren wie der Diebstahl des Fahrzeugs durch die Versicherung aufgefangen werden. Wer dagegen einen Neuwagen oder ein Fahrzeug, das maximal drei bis vier Jahre alt ist, fährt, der sollte zur Sicherheit auf eine Vollkaskoversicherung setzen. Sie reguliert auch Schäden, die durch eigenes Verschulden am eigenen Fahrzeug entstehen.
Die günstigste Kfz-Versicherungen finden
Bei der Auswahl einer möglichst günstigen Kfz-Versicherung hilft Ihnen unser nachfolgender Tarifrechner, welcher von der TARIFCHECK24 AG zur Verfügung gestellt wird, über welche auch die Versicherungsvermittlung erfolgt):
