Sie sind hier: Startseite » Kfz-Steuer

Kfz-Steuer

Die Erhebung von Steuern auf das Bewegen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr ist fast so alt wie das Auto selbst. Bereits im Jahr 1899 wurden die ersten Steuern auf Kraftfahrzeuge in Deutschland erhoben, damals galten sie noch als Luxussteuer, da die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich als Luxus angesehen wurde.

In den Wirren des Dritten Reiches wurde die Kfz-Steuer schließlich im Jahr 1933 zunächst aufgehoben, aber schon zwei Jahre später wieder eingeführt. Danach sollte sich zumindest am grundsätzlichen System nichts mehr großartig ändern.

Bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 wurde die Kraftfahrzeugsteuer schließlich sogar im Grundgesetz verankert. Ab diesem Zeitpunkt stand sie den einzelnen Bundesländern zu. Diese Regelung hielt sich bis zum 1. Juli 2009, seit dem liegt die Ertragshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer nicht nur bei den Bundesländern, sondern beim Bund.


Laufende Überarbeitung bei Einteilung der Steuerklassen

Die genauen Bedingungen zur Einteilung von Kraftfahrzeugen in verschiedene Steuerklassen wurden jedoch im Laufe der Jahre und Jahrzehnte vielfach überarbeitet. So gab es beispielsweise 1985 eine große Steuerreform für Kraftfahrzeuge, bei denen die so genannten Schadstoffgruppen eingeführt wurden. Zuvor wurde die Steuer lediglich anhand der Leistung des Fahrzeugs berechnet.

Ab sofort jedoch spielte der Schadstoffausstoß hinsichtlich der Berechnung der Kfz-Steuer eine wesentlich größere Rolle als die schiere Motorleistung. Diese behielt jedoch trotzdem einen kleinen Einfluss auf die Kfz-Steuer, da der jeweilige Datensatz der einzelnen Schadstoffklassen mit dem Hubraum des Fahrzeuges multipliziert werden musste, um den genauen Steuerbetrag zu ermitteln.

Neue Kfz-Steuer nach CO2-Emission anstatt Hubraum

Grundsätzlich ist die Idee, Fahrzeuge eher nach ihrem Schadstoffausstoß als nach ihrer Leistung zu beurteilen, nicht schlecht. In den letzten Jahren hat sie aber viel von ihrer Gerechtigkeit verloren, da der Hubraum des Fahrzeuges nicht mehr – wie früher – ein eindeutiges Indiz für die Leistung ist.

Das bedeutet: Heutzutage werden vermehrt Motoren mit relativ kleinen Hubräumen gebaut, die trotzdem vergleichsweise große Leistungen abgeben. Somit könnte es sein, dass ein leistungsstärkeres Auto, das dadurch einen größeren Schadstoffausstoß besitzt, trotzdem durch seinen geringeren Hubraum niedriger besteuert wird als ein anderes Fahrzeug, das zwar mehr Hubraum, aber trotzdem weniger Leistung aufweist und somit schadstoffärmer ist.

Wie man sieht, muss das System der Kfz-Steuer also immer wieder an die technische Entwicklung im Fahrzeugbau angepasst werden. Dies ist in den vergangenen Jahren nur teilweise gelungen.


Wofür muss laut Gesetz in Deutschland überhaupt eine Kraftfahrzeugsteuer bezahlt werden?

Dazu muss man zunächst grundsätzlich definieren, was unter einem Fahrzeug gesetzlich verstanden wird. Laut Definition fallen darunter alle nicht permanent auf Schienen geführte Kraftfahrzeuge, sowie Anhänger für diese.

Nachdem wir diese Eigenschaft geklärt hätten, werfen wir einen Blick darauf, wer in Deutschland Kfz-Steuern bezahlen muss. Grundsätzlich sind das alle Halter von inländischen Fahrzeugen, außerdem die Halter von ausländischen Fahrzeugen, wenn sich diese im Inland befinden. Darunter fallen selbstverständlich nicht Fahrzeuge, die lediglich für Urlaubsfahrten oder andere kurzfristige Aufenthalte in Deutschland genutzt werden.

Pikant ist, dass man in Deutschland laut Gesetz auch für die widerrechtliche Nutzung eines Fahrzeugs Steuern bezahlen muss. Wer also sein Fahrzeug ohne Zulassung widerrechtlich auf öffentlichem Verkehrsgrund bewegt, kann dafür zur Zahlung von entsprechenden Steuern genötigt werden.

Unter die hier beschriebenen Fahrzeuge fallen übrigens auch Oldtimer, die mit speziellen historischen Kennzeichen versehen sind. Auch die so genannten roten 07-Nummern – auch als Wechselkennzeichen bezeichnet – verpflichten den Halter zur Zahlung von Kfz-Steuern. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind lediglich die roten 06-Nummern, welche lediglich für Prüfungs- und Überführungsfahrten vorgesehen sind.

Kfz-Steuer Rechner – Kfz-Steuer berechnen einfach gemacht

Die Kfz-Steuer für so ziemlich jedes Fahrzeug lässt sich unter anderem mit den Rechnern auf folgenden Seiten ermitteln:

http://www.kfz-steuer.de/

http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Mobilitaet__und__Reisen/Rund__ums__Auto/005__interaktiver__kfz-rechner.html


Unsere Ratgeber zum Thema Kfz-Steuer im Einzelnen: